Der CO2-Preis für Autofahrer

Nicht alle Steuerzahler sind gleich. Traditionell wird der Autofahrer in Deutschland besonders geschröpft, und beim Klimaschutz macht die Politik da logischerweise keine Ausnahme. Wobei, es ist spezifisch der Verbrenner-Autofahrer, der hier zur Kasse gebeten wird.

Zur Illustration will ich ein Fallbeispiel vorrechnen. Ein benzinbetriebenes Neufahrzeug, frisch angemeldet, 6l/100km Verbrauch, Jahresfahrleistung 10000km, erwartete Lebensdauer 20 Jahre. Schöne runde Zahlen, damit es einfacher zu rechnen ist.

Seit 1.1.2022 ist die CO2-Steuerkomponente auf Benzin erneut erhöht worden (das passiert seit 2021 jährlich), zugrundeliegend ist ein CO2-Preis von derzeit 30€ pro t, das wird zukünftig jährlich steigen. 1l Benzin verbrennt zu etwa 2,3kg CO2. Am Ende stehen damit – die MwSt. kommt selbstverständlich auf die CO2-Steuer oben drauf – ein Mehrpreis von etwa 8,5ct/l Benzin.

Die KfZ-Steuer hat seit einiger Zeit auch eine CO2-Komponente, mit spannenden Regulierungsdetails, die jeglichen Sinn vermissen lassen – ganz abgesehen vom Wahnsinn, hier einen “Basispreis” ab dem ersten km festzulegen, obwohl definitiv der CO2-Ausstoß nur stattfindet, wenn das KfZ auch bewegt wird, die optimale Steuer für diese Zwecke also zweifellos die Spritsteuer ist, weil die auch so Dinge wie “fährt wie die gesengte Sau” und “fährt gerne nutzlos durch die Gegend” präzise erfassen kann. Aber das Ziel staatlicher Steuern ist natürlich neben “Geld einnehmen zwecks sinnlosem Verprassen” auch “wir gängeln und erziehen den Bürger”. Jedenfalls – unrealistischerweise davon ausgehend, dass der Zyklusverbrauch genau dem realen Verbrauch von 6l/100km entspricht – sind diese 6l/100km etwa 138g CO2/km, und damit über 135g/km und damit im Kostenbereich “2,50€ pro g CO2/km über 95”, also etwa 110€ pro Jahr.

Nun gibt es natürlich auch noch die EU, die die Hand aufhält. Die verhängt Strafzahlungen basierend auf dem Flottenverbrauch eines jeden Herstellers, mit allerlei sinnlosen Detailregelungen wie “schwere Fahrzeuge kosten weniger als leichte” und “zugrunde liegt der NEFZ, nicht der WLTP” und natürlich “die 5% verbrauchsintensivsten Fahrzeuge dürfen gestrichen werden” und natürlich “Elektroautos werden übergewichtet und gehen zusätzlich mit 0g CO2/km in die Flotte ein”. Jedenfalls liegt die Strafzahlung pro verkauftem PKW bei 95€ pro g CO2/km über dem derzeitigen Flottengrenzwert von 95g CO2/km. Macht in unserem Beispiel also rund 4000€, also 200€ bei den angesetzten 20 Jahre Lebensdauer.

Der fiktive Autofahrer in meinem Beispiel zahlt also pro Jahr 310€ “Grundgebühr” ab dem ersten km, und zusätzlich für die tatsächlich gefahrenen 10000km bzw. 600l Benzin nochmal 51€. Sein Jahresausstoß von 1380kg CO2 kostet ihn also 361€.

Nun gehen wir spaßeshalber mal auf die Webseite von einem der CO2-Ablasshandelunternehmen wie “atmosfair” und schauen, was es uns dort kosten würde, 1380kg CO2 zu kompensieren. Antwort: 32€.

Der Staat macht also aus 32€ “Wert” nicht weniger als 361€ “Kosten”. Sauber.

Zum Vergleich: der Elektroautofahrer zahlt keine KfZ-Steuer (bzw. bei Erstzulassung seit 1.1.2021 nur eine kleine, basierend auf dem Fahrzeuggewicht, also entfernt ähnlich zum hubraum-basierten KfZ-Steueranteil bei Verbrennern), seine auf Basis der hiesigen CO2-Intensität des Strommixes von derzeit etwa 360g/kWh (nächstes Jahr eher mehr, wegen der Abschaltung der Kernkraftwerke) eigentlich fälligen Zahlungen für die verbrauchten schätzungsweise 2000 kWh oder umgerechnet 720kg CO2 (und wir verkneifen uns den Hinweis, dass natürlich der Ladestrom nicht aus dem “Durchschnitt” kommt, sondern aus fossilen Kraftwerken, die diesen zusätzlich notwendigen Strom bereitstellen müssen) fallen nicht an wegen “keine CO2-Besteuerung des Stromes”, und die EU gibt noch einen Bonus an die Hersteller bei der Flottenverbrauchsberechnung.

Wenn zwei das Gleiche tun – CO2 ausstoßen durch Individualverkehr – ist es eben noch lange nicht dasselbe.